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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für Freiberufler erstellen

Ob als Grafikdesigner:in, Texter:in, IT-Berater:in, Coach oder Physiotherapeut:in – wer freiberuflich arbeitet und eine eigene Website betreibt, braucht ein rechtssicheres Impressum. Entscheidend ist nicht die Gewerbeanmeldung, sondern ob die Seite geschäftsmäßig betrieben wird. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das die frühere Regelung im Telemediengesetz abgelöst hat, trifft diese Pflicht jede Anbieterin und jeden Anbieter von Telemedien, deren Auftritt über eine rein private Nutzung hinausgeht. Ein Portfolio oder eine schlichte Landingpage mit Kontaktformular fällt praktisch immer darunter.

Für Freiberufler:innen gelten dabei Besonderheiten, die sich von den Pflichtangaben einer GmbH unterscheiden. Statt Handelsregisternummer und Geschäftsführung zählen der vollständige Name, eine ladungsfähige Anschrift und, bei reglementierten Berufen wie Ärzt:innen, Steuerberater:innen oder Architekt:innen, zusätzlich Kammer und gesetzliche Berufsbezeichnung. Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG lassen die USt-IdNr. dagegen einfach weg. Genau diese Details entscheiden, ob ein Impressum wirklich vollständig ist.

Pflichtangaben für Freiberufler

  • Vollständiger Vor- und Nachname, keine Pseudonyme
  • Ladungsfähige Anschrift mit Straße und Hausnummer, kein Postfach
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer für schnellen Kontakt
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat bei reglementierten Berufen
  • Zuständige Kammer oder Berufsverband, falls vorhanden
  • USt-IdNr., sofern vorhanden, nicht bei Kleinunternehmerregelung
  • Berufshaftpflichtversicherung mit Name und Sitz, falls vorgeschrieben

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Brauche ich als Freiberufler:in überhaupt ein Impressum?

Ja, sobald die Website mehr als eine rein private Präsenz ist. Ausschlaggebend ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit: Wer über die eigene Seite Aufträge akquiriert, Leistungen beschreibt oder ein Portfolio zeigt, betreibt einen geschäftsmäßigen Telemedien-Dienst im Sinne des § 5 DDG – unabhängig davon, ob eine Rechnung je gestellt wurde oder ob überhaupt ein Gewerbe angemeldet ist. Freie Berufe im Sinne des § 18 EStG sind zwar von der Gewerbeanmeldung befreit, von der Impressumspflicht aber nicht.

Ausgenommen sind nur wirklich private Auftritte ohne jeden beruflichen Bezug, etwa ein rein persönliches Fotoblog ohne Verbindung zur eigenen Tätigkeit. Sobald Kontaktdaten für die Auftragsanbahnung, ein Leistungsverzeichnis oder Referenzen auftauchen, ist die Grenze zur geschäftsmäßigen Nutzung überschritten.

Besonderheiten für Freiberufler:innen im Impressum

Freiberufler:innen sind keine Kaufleute und daher nicht im Handelsregister eingetragen. Angaben wie Registergericht oder Handelsregisternummer entfallen deshalb komplett – anders als bei einer GmbH oder OHG. Dafür kommen bei reglementierten Berufen zusätzliche Pflichten hinzu: Ärzt:innen, Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Architekt:innen oder Psychotherapeut:innen müssen die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung sowie die zuständige Kammer nennen und angeben, wo die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen einsehbar sind.

Bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt: Nur wer tatsächlich eine besitzt, trägt sie ein. Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG haben in der Regel keine USt-IdNr. und lassen dieses Feld folgerichtig frei – eine Steuernummer gehört ohnehin nicht ins Impressum, da sie sensible Daten enthält und gesetzlich nicht gefordert ist.

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Typische Fehler, die Freiberufler:innen vermeiden sollten

Am häufigsten fehlt der vollständige bürgerliche Name: Ein Künstlername, ein Studioname oder nur der Vorname reichen nicht aus, auch wenn die Marke unter diesem Namen bekannt ist. Ebenso problematisch ist eine Anschrift ohne Straße und Hausnummer oder ein Postfach anstelle der tatsächlichen Geschäftsadresse, denn das Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten.

Ein weiterer Klassiker ist die fehlende Telefonnummer: Ein Kontaktformular allein genügt nach gefestigter Rechtsprechung nicht, da eine unmittelbare elektronische Kontaktaufnahme möglich sein muss. Bei reglementierten Berufen wird zudem oft vergessen, Kammer und Berufsbezeichnung anzugeben, während umgekehrt manche Kleinunternehmer:innen versehentlich eine USt-IdNr. eintragen, die sie gar nicht besitzen, oder ihre private Steuernummer veröffentlichen, obwohl diese im Impressum nichts zu suchen hat.

Häufige Fragen

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