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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für Onlineshops erstellen

Ein Onlineshop lebt von Vertrauen: Kundinnen und Kunden zahlen, bevor sie die Ware in den Händen halten, und wollen wissen, wer hinter dem Shop steht. Genau das regelt das Impressum. Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss jeder geschäftsmäßig betriebene Onlineshop – egal ob auf eigener Domain, bei Shopify oder auf einem Marktplatz – Namen, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten klar benennen, unabhängig von Umsatz oder Unternehmensgröße.

Besonders bei Onlineshops verlangt der Gesetzgeber mehr als bei einer einfachen Website: Handelsregistereintrag, Vertretungsberechtigte und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehören dazu, während Kleinunternehmer diese bewusst weglassen dürfen. Wer zusätzlich über Etsy, Amazon, eBay oder Instagram verkauft, braucht dort ebenfalls ein vollständiges, leicht auffindbares Impressum. Diese Seite zeigt, welche Angaben für Onlineshops konkret Pflicht sind und wo typische Stolperfallen liegen.

Pflichtangaben für Onlineshop

  • Vollständiger Name und Rechtsform des Shop-Betreibers
  • Ladungsfähige Geschäftsanschrift ohne Postfach
  • E-Mail-Adresse für schnelle Kontaktaufnahme
  • Telefonnummer für unmittelbaren Kontakt
  • Handelsregisternummer und Registergericht, falls eingetragen
  • USt-IdNr., soweit vorhanden – nicht bei Kleinunternehmern
  • Vertretungsberechtigte Person bei GmbH oder UG

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Brauche ich als Onlineshop überhaupt ein Impressum?

Ja, uneingeschränkt. Das DDG verlangt ein Impressum von jedem geschäftsmäßig angebotenen Telemedium – ein Onlineshop fällt darunter, sobald er dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Das gilt für den etablierten Fashion-Shop genauso wie für den nebenberuflichen Etsy-Store oder den kleinen Shopify-Shop mit wenigen Produkten. Weder Umsatzhöhe noch Rechtsform spielen eine Rolle: Auch Einzelunternehmer:innen und Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen ein vollständiges Impressum bereitstellen, lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entfällt bei ihnen.

Nicht impressumspflichtig ist ausschließlich der rein private, gelegentliche Verkauf einzelner gebrauchter Gegenstände ohne Gewinnabsicht. Sobald jedoch regelmäßig, mit eigenem Shop-Auftritt oder in größerem Umfang verkauft wird, gilt der Betrieb als geschäftsmäßig, und die Impressumspflicht greift unabhängig davon, ob nebenberuflich oder hauptberuflich gehandelt wird.

Besonderheiten für Marktplätze und Social Commerce

Wer nicht nur über die eigene Domain, sondern auch über Etsy, Amazon, eBay oder Kleinanzeigen verkauft, braucht auf jeder dieser Plattformen ein eigenes, vollständiges Impressum. Der Verweis auf das allgemeine Verkäuferprofil des Marktplatzes reicht nicht aus, wenn dort nicht sämtliche Pflichtangaben hinterlegt sind. Gleiches gilt für Instagram- oder Facebook-Shops: Auch hier muss das Impressum leicht auffindbar sein, etwa über einen klar beschrifteten Link in der Bio oder im Shop-Menü.

Besonders bei mehreren Vertriebskanälen lohnt sich ein einheitlicher Text, den man zentral pflegt und auf allen Plattformen identisch verlinkt. So vermeiden Onlineshops widersprüchliche Angaben, etwa unterschiedliche Anschriften oder veraltete Kontaktdaten auf einzelnen Kanälen.

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Typische Fehler im Impressum von Onlineshops

In der Praxis tauchen bei Onlineshops immer wieder dieselben Mängel auf: eine Postfachadresse statt der ladungsfähigen Geschäftsanschrift, eine fehlende oder falsche Handelsregisternummer trotz Eintragung, oder ein Impressum, das erst nach mehreren Klicks über Unterseiten erreichbar ist, statt direkt und ständig verfügbar zu sein.

Ebenfalls häufig: veraltete Vorlagen, die sich noch auf das inzwischen abgelöste Telemediengesetz statt auf das aktuelle Digitale-Dienste-Gesetz berufen, sowie vergessene Aktualisierungen nach einem Wechsel der Rechtsform oder der Geschäftsadresse. Gerade wachsende Shops sollten das Impressum daher regelmäßig prüfen.

Häufige Fragen

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