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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Die 10 häufigsten Impressum-Fehler

Aktualisiert am 01. Juli 2026

Ein Impressum wirkt wie eine Pflichtübung, die man einmal einrichtet und dann vergisst. Genau das macht es zur Stolperfalle: Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) müssen praktisch alle geschäftsmäßigen Websites, Onlineshops und Social-Media-Profile bestimmte Angaben bereithalten, doch schon kleine Lücken oder veraltete Daten reichen für eine kostenpflichtige Abmahnung. Mitbewerber und spezialisierte Kanzleien prüfen Impressen systematisch, weil sich Verstöße einfach nachweisen lassen. Wer die typischen Fehler kennt, kann sein Impressum in wenigen Minuten überprüfen und teure Post vermeiden. Der folgende Überblick zeigt die zehn Fehler, die in der Praxis am häufigsten vorkommen, und erklärt, wie sie sich vermeiden lassen.

Unvollständige Angaben und veraltete Anschrift

Der häufigste Fehler ist schlicht Unvollständigkeit: Viele Websites listen zwar einen Namen, aber keine ladungsfähige Anschrift, keinen vollständigen Vor- und Nachnamen bei Einzelunternehmen oder verzichten ganz auf Angaben, weil die Seite angeblich nur privat oder noch im Aufbau sei. Sobald eine Seite auch nur mittelbar der Förderung eines Erwerbszwecks dient, etwa durch Werbung, Affiliate-Links oder ein Kontaktformular für geschäftliche Anfragen, greift die Pflicht aus § 5 DDG unabhängig davon, wie klein das Projekt ist. Der zweite verbreitete Fehler ist eine unzureichende Anschrift: Ein Postfach genügt nicht, verlangt wird die tatsächliche, ladungsfähige Geschäftsadresse, unter der der Betreiber auch postalisch erreichbar ist. Besonders bei Betreibern im Homeoffice wird hier häufig eine unvollständige c/o-Adresse oder nur ein Ortsname eingetragen, was im Streitfall nicht ausreicht. Wer umzieht oder ein neues Büro bezieht, muss die Angabe zudem zeitnah anpassen, denn maßgeblich ist immer der aktuelle Stand und nicht die Adresse bei Gründung der Seite.

Fehlende vertretungsberechtigte Person und falsche Rechtsform

Bei Kapitalgesellschaften und Vereinen reicht die Nennung des Unternehmensnamens nicht aus. Anzugeben ist zusätzlich die vertretungsberechtigte Person, bei einer GmbH also die Geschäftsführung, bei einer AG der Vorstand mitsamt dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Wird nur die Firma genannt, ist das Impressum unvollständig, selbst wenn Anschrift und Kontaktdaten stimmen. Ein eng verwandter Fehler betrifft die Rechtsform: Bei einer GbR müssen alle Gesellschafter mit vollem Namen aufgeführt werden, nicht nur eine vertretungsberechtigte Person, da die GbR kein Vertretungsorgan im Sinne einer Kapitalgesellschaft kennt. Auch eingetragene Kaufleute vergessen oft den Zusatz e.K., e.Kfr. oder e.Kfm., der zur korrekten Firmierung gehört. Wer nach einer Umwandlung, etwa vom Einzelunternehmen zur UG oder GmbH, die alte Rechtsform im Impressum stehen lässt, riskiert ebenfalls eine Abmahnung, weil Kundinnen und Kunden dann über die tatsächliche Haftungsstruktur getäuscht werden.

Kontaktmöglichkeiten, die in der Praxis nicht funktionieren

§ 5 DDG verlangt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. In der Praxis wird das häufig auf eine einzige E-Mail-Adresse reduziert, die entweder gar nicht mehr existiert, nicht überwacht wird oder in einem Postfach verschwindet, das niemand mehr abruft. Ein reines Kontaktformular ohne zusätzlich sichtbare E-Mail-Adresse gilt nach überwiegender Rechtsprechung nicht als ausreichend, weil Nutzerinnen und Nutzer den Kontaktweg dann weder dokumentieren noch nachverfolgen können. Der zweite Fehler in diesem Bereich betrifft die Telefonnummer: Zwingend ist sie nicht in jedem Fall, wird von Gerichten aber regelmäßig verlangt, sobald sie ohnehin genutzt wird, etwa auf einer separaten Kontaktseite, dort im Impressum selbst aber fehlt. Wer eine Nummer angibt, sollte sicherstellen, dass sie tatsächlich erreichbar ist und nicht zu einer Mailbox führt, die nie abgehört wird.

Steuerliche und berufsrechtliche Angaben

Bei den steuerlichen Angaben mischen sich zwei gegensätzliche Fehler: Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergessen sie im Impressum, während Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer nach § 19 UStG oft eine USt-IdNr angeben, die sie gar nicht besitzen, weil sie die Kleinunternehmerregelung mit einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht verwechseln. Wer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, benötigt keine USt-IdNr und sollte auch keine erfinden oder eine Steuernummer fälschlich als solche ausweisen. Der zweite Fehler betrifft eingetragene Unternehmen und reglementierte Berufe: Fehlt bei einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft die Angabe von Registergericht und Registernummer, ist das Impressum unvollständig. Freiberufler in reglementierten Berufen, etwa Steuerberaterinnen, Ärzte oder Architekten, müssen zusätzlich die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat sowie die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen mitsamt Fundstelle nennen. Diese Zusatzpflichten werden gerade bei frisch gegründeten Kanzleien und Praxen regelmäßig übersehen.

Schlechte Auffindbarkeit und fehlende Aktualisierung

Selbst ein inhaltlich korrektes Impressum nützt wenig, wenn es niemand findet. Nach ständiger Rechtsprechung muss es von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, klar als Impressum oder Kontakt beschriftet und nicht in einem kaum sichtbaren Footer-Link versteckt sein. Besonders auf Social-Media-Profilen, in Onlineshops mit mehreren Subdomains oder in mobilen Apps fehlt die Verlinkung häufig komplett, obwohl auch dort ein eigenständiges Impressum oder zumindest ein klar sichtbarer Link dorthin erforderlich ist. Der zehnte und oft unterschätzte Fehler ist mangelnde Pflege: Ein Impressum, das bei Gründung korrekt war, veraltet mit jedem Umzug, jeder Umfirmierung, jedem Wechsel der Geschäftsführung oder jeder Geschäftsaufgabe. Wird eine Website nicht mehr aktiv betrieben, aber weiterhin online gehalten, bleiben die Pflichtangaben trotzdem bestehen. Ein jährlicher Kurzcheck, bei dem alle Angaben mit dem aktuellen Registerauszug oder den tatsächlichen Kontaktdaten abgeglichen werden, verhindert die meisten dieser Probleme dauerhaft.

Häufige Fragen

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