Impressum für Bücher & eBooks erstellen
Ein Buch zu veröffentlichen bedeutet rechtlich mehr, als nur den Text fertigzustellen. Für gedruckte Werke schreiben die Landespressegesetze eine Impressumspflicht für Druckwerke vor: Jedes verbreitete Buch muss den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Verfassers und des Verlegers tragen. Wer im Selfpublishing veröffentlicht, ist beides in einer Person – Verfasser und (Selbst-)Verleger – und muss die Angaben deshalb selbst machen. Bei eBooks, die verkauft werden, kommt eine Anbieterkennzeichnung im Werk hinzu, und die begleitende Autoren-Website unterliegt § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Ob Taschenbuch, Hardcover, PDF-eBook oder Amazon Kindle über KDP: Sobald mit dem Werk Geld verdient wird, greifen diese Pflichten.
Wichtig ist, zwei Ebenen sauber zu trennen. Das Impressum im Druckwerk oder eBook selbst folgt dem Presserecht der Länder und nennt Verfasser sowie Selbstverlag. Die dazugehörige Website – Autorenseite, Blog oder Verkaufsseite – braucht daneben ein eigenes Impressum nach § 5 DDG. Für Selfpublisher entsteht dabei ein praktisches Problem: Die private Wohnadresse landet direkt im Buch und ist für jede Leserin und jeden Leser sichtbar. Eine ladungsfähige Geschäftsadresse löst das, ohne die Pflichtangaben zu verletzen. Auf dieser Seite steht, welche Angaben für das Impressum deines Buchs in welchem Kontext wirklich zählen.
Pflichtangaben für Bücher & eBooks
- Impressum im Druckwerk: Name und ladungsfähige Anschrift des Verfassers bzw. Selbstverlegers (Landespressegesetze)
- Vollständiger bürgerlicher Name – ein Pseudonym allein genügt nicht, kann aber ergänzt werden
- Ladungsfähige Anschrift mit Straße und Hausnummer, kein Postfach – identisch im Buch und auf der Website
- Bei verkauften eBooks: Anbieterkennzeichnung im Werk plus Impressum der Autoren-Website nach § 5 DDG
- Amazon KDP: reale Verlags- bzw. Autorenangaben im Konto und im Buch, kein reiner Künstlername
- Kleinunternehmerhinweis nach § 19 UStG statt USt-IdNr., sofern keine Umsatzsteuer abgeführt wird
- E-Mail-Adresse für die schnelle Kontaktaufnahme auf der begleitenden Autoren-Website
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Impressum im Buch: Was die Landespressegesetze verlangen
Für gedruckte Bücher ergibt sich die Impressumspflicht nicht aus dem DDG, sondern aus dem Presserecht der Länder. Die Landespressegesetze verlangen für Druckwerke eine Impressumspflicht für Druckwerke: Jedes verbreitete Buch muss Namen und ladungsfähige Anschrift des Verfassers und des Verlegers enthalten. Bei einem klassischen Verlag übernimmt der Verlag diese Angabe. Im Selfpublishing bist du zugleich Verfasser und Selbstverleger und musst beide Rollen selbst mit deinen Daten ausfüllen. Diese Pflicht gilt für Taschenbücher, Hardcover und Print-on-Demand-Ausgaben gleichermaßen.
Praktisch steht das Impressum meist im Impressumsteil des Buchs, häufig auf einer der ersten Seiten hinter dem Titel oder am Ende. Auch wenn du unter einem Pseudonym schreibst, muss dort dein bürgerlicher Name stehen; das Pseudonym darfst du zusätzlich nennen. Ein Postfach genügt für die Anschrift nicht, verlangt ist eine echte, ladungsfähige Adresse. Fehlt die Verfasser- oder Verlegerangabe, ist das ein Verstoß gegen das Landespressegesetz, der als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Für Self-Publisher gilt die Regel sinngemäß, sobald das Buch öffentlich verbreitet wird.
eBooks & Amazon Kindle (KDP): Anbieterkennzeichnung und Website-Impressum
Auch elektronische Publikationen fallen unter die Kennzeichnungspflicht, sobald sie verkauft werden. Ein verkauftes eBook braucht deshalb eine Anbieterkennzeichnung im Werk selbst, vergleichbar mit dem Impressum im gedruckten Buch. Wer über Amazon Kindle Direct Publishing (KDP) veröffentlicht, muss im Konto reale Verlags- beziehungsweise Autorenangaben hinterlegen – ein reiner Künstler- oder Fantasiename reicht nicht. Auf der Amazon-Produktseite selbst musst du kein separates Impressum einfügen, weil die Plattform die Händler- und Plattformangaben bereitstellt. Die Verfasser- und Verlegerangabe im eBook-Inhalt bleibt davon unberührt und gehört weiterhin ins Werk.
Sobald du für dein Buch eine eigene Website, eine Landingpage oder ein Autorenprofil betreibst, greift zusätzlich § 5 DDG. Dieses Impressum der Autoren-Website ist unabhängig von der Angabe im Buch und muss leicht erkennbar und ständig erreichbar sein. Veröffentlichst du auf der Seite regelmäßig eigene redaktionelle Beiträge, etwa Rezensionen oder Berichte aus dem Schreiballtag, kommt nach dem Medienstaatsvertrag eine inhaltlich verantwortliche Person hinzu. Als Autor:in meldest du dich steuerlich meist als Freiberufler:in mit schriftstellerischer Tätigkeit an; nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, gibst du keine USt-IdNr. an. Ein kurzer Hinweis auf die Steuerbefreiung beugt Rückfragen vor.
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Privatadresse schützen: ladungsfähige Geschäftsadresse für Autoren
Für Selfpublisher entsteht durch die Pflichtangaben ein sensibles Problem: Die ladungsfähige Anschrift landet direkt im Buch und im eBook und ist damit für jede Käuferin und jeden Käufer dauerhaft sichtbar. Anders als bei einer Website lässt sich diese Angabe aus bereits verkauften Exemplaren nicht mehr zurückholen. Wer von zu Hause aus schreibt, macht so unfreiwillig die private Wohnadresse öffentlich. Gerade bei polarisierenden Themen oder einer großen Leserschaft ist das ein echtes Sicherheits- und Datenschutzrisiko. Die Pflichtangabe selbst lässt sich nicht umgehen – wohl aber die Frage, welche Adresse dort steht.
Die saubere Lösung ist eine ladungsfähige Geschäftsadresse, die du anstelle der Wohnadresse angibst. Sie erfüllt die presse- und melderechtlichen Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift, hält deine Privatadresse aber aus Buch, eBook und KDP-Konto heraus. Genau darauf zielt ein Impressum-Service für Autoren: eine reale, zustellfähige Adresse, an der dich Post und Zustellungen erreichen, ohne dass Leser vor deiner Haustür stehen. Dieselbe Geschäftsadresse kannst du dann konsistent im Buch, im eBook und im Impressum deiner Autoren-Website nach § 5 DDG verwenden. So bleibst du erreichbar und rechtssicher, ohne deine Wohnsituation preiszugeben.
Häufige Fragen
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