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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für die GmbH erstellen

Sobald eine GmbH online auftritt – mit Website, Onlineshop oder auch nur einer einzelnen Landingpage – gilt sie als geschäftsmäßiger Anbieter digitaler Dienste. Damit greift die Impressumspflicht nach § 5 DDG unmittelbar und ausnahmslos. Anders als bei rein privaten Seiten gibt es hier keinen Ermessensspielraum: Wer als Kapitalgesellschaft im Rechtsverkehr auftritt, muss sich vollständig und korrekt zu erkennen geben, unabhängig von Umsatz, Branche oder Größe des Unternehmens.

Für eine GmbH reicht ein einfaches Impressum mit Name und Adresse jedoch nicht aus. Als eingetragene Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit müssen zusätzlich Handelsregisterdaten, das zuständige Registergericht und alle vertretungsberechtigten Geschäftsführer namentlich aufgeführt werden. Genau hier liegt die Besonderheit: Fehlt eine dieser gesellschaftsrechtlichen Angaben, ist das Impressum unvollständig, selbst wenn Adresse und Kontakt formal korrekt sind.

Pflichtangaben für GmbH

  • Vollständiger Firmenname mit Rechtsformzusatz GmbH
  • Ladungsfähige Geschäftsanschrift, kein Postfach
  • Namentliche Nennung aller Geschäftsführer
  • Handelsregisternummer und zuständiges Registergericht
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Kontakt
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Zuständige Aufsichtsbehörde bei Erlaubnispflicht

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Brauche ich als GmbH überhaupt ein Impressum?

Ja, uneingeschränkt. Eine GmbH ist per Definition auf wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet, weshalb jede von ihr betriebene Website als geschäftsmäßig gilt – unabhängig davon, ob darüber verkauft wird oder die Seite nur zur Information dient. Auch eine Ein-Personen-GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt), die im Impressum wie eine kleine GmbH behandelt wird, ist vollumfänglich zur Angabe eines Impressums verpflichtet.

Ausnahmen, wie sie mitunter für private Blogs oder rein persönliche Profile diskutiert werden, greifen bei einer Kapitalgesellschaft nicht. Sobald die GmbH im Rechtsverkehr auftritt, etwa über Social-Media-Profile, Marktplatz-Accounts oder eine eigene Domain, muss an jeder dieser Stellen ein vollständiges Impressum erreichbar sein.

Was die Impressumspflicht für GmbHs besonders macht

Für Einzelunternehmer oder Freiberufler genügen oft Name und Anschrift. Eine GmbH hingegen ist eine eigenständige juristische Person, die im Handelsregister eingetragen ist, und genau diese Eintragung muss im Impressum sichtbar werden: Registergericht, Handelsregisternummer und die namentliche Nennung sämtlicher Geschäftsführer, nicht nur eines stellvertretend für alle.

Eine weitere Besonderheit betrifft mehrköpfige Geschäftsführungen oder einen bestehenden Aufsichtsrat: Gibt es einen Aufsichtsratsvorsitzenden, gehört auch dieser namentlich ins Impressum. Diese gesellschaftsrechtlichen Angaben überschneiden sich inhaltlich mit den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen nach § 35a GmbHG, beruhen rechtlich aber auf einer anderen Grundlage und müssen deshalb unabhängig davon im Impressum selbst vollständig gepflegt werden.

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Typische Fehler, die GmbHs vermeiden sollten

In der Praxis entstehen die häufigsten Fehler nicht durch fehlende Angaben, sondern durch veraltete. Nach einem Umzug, einer Sitzverlegung oder einem Wechsel in der Geschäftsführung wird das Impressum oft übersehen, obwohl sich Handelsregisternummer, Anschrift oder die namentliche Besetzung dadurch ändern können.

Ein weiterer verbreiteter Fehler ist die unvollständige Nennung der Geschäftsführer: Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen reicht es nicht, nur eine davon aufzuführen. Wer als GmbH zusätzlich einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nachgeht, etwa im Handwerk, in der Finanzvermittlung oder im Gesundheitswesen, muss außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde angeben – dieser Punkt wird besonders häufig vergessen.

Häufige Fragen

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