Impressum für die UG (haftungsbeschränkt) erstellen
Als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) führen Sie rechtlich eine vollwertige Kapitalgesellschaft, auch wenn das Startkapital nur einen Euro beträgt. Sobald Ihre UG eine Website, einen Onlineshop oder eine Landingpage betreibt, greift § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes: Jeder geschäftsmäßige Online-Auftritt braucht ein vollständiges Impressum, unabhängig von Umsatz oder Teamgröße. Für Kapitalgesellschaften gelten dabei striktere Vorgaben als für Einzelunternehmer, da zusätzlich Handelsregisterdaten und die vertretungsberechtigte Person angegeben werden müssen.
Die Besonderheit der UG liegt im Namen: Der Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" muss im Impressum vollständig ausgeschrieben stehen, eine Abkürzung ist unzulässig und ein häufiger Fehler junger Gründerteams. Zudem wird die UG wie eine GmbH ins Handelsregister B eingetragen, doch vielen Gründern fehlt Erfahrung mit Kapitalgesellschaften, sodass Registergericht, HRB-Nummer oder Geschäftsführung im Impressum fehlen. Wer diese Punkte von Anfang an sauber löst, vermeidet Abmahnungen und wirkt professioneller.
Pflichtangaben für UG (haftungsbeschränkt)
- Firmenname mit vollständigem Zusatz UG (haftungsbeschränkt)
- Ladungsfähige Anschrift des Firmensitzes, kein Postfach
- Namentliche Nennung der vertretungsberechtigten Geschäftsführung
- Zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer (HRB)
- E-Mail-Adresse für schnelle elektronische Kontaktaufnahme
- USt-IdNr. oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
- Zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtiger Geschäftstätigkeit
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Brauche ich als UG (haftungsbeschränkt) überhaupt ein Impressum?
Ja, uneingeschränkt. Die UG (haftungsbeschränkt) ist als Kapitalgesellschaft von Gesetzes wegen ein Handelsgewerbe, weshalb jede geschäftliche Website, jeder Onlineshop und sogar eine reine Vorab-Landingpage vor dem eigentlichen Start unter die Impressumspflicht nach § 5 DDG fällt. Anders als bei manchen Kleingewerben gibt es keine Bagatellgrenze: Weder das geringe Stammkapital noch fehlender Umsatz befreien Sie von der Pflicht, denn maßgeblich ist allein der geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Charakter des Online-Auftritts.
Auch Social-Media-Profile, die auf Ihre UG hinweisen, etwa eine Unternehmensseite bei LinkedIn oder Instagram, benötigen ein Impressum oder zumindest einen klar erkennbaren Link darauf. Wer die Pflicht ignoriert, weil das Unternehmen noch jung ist oder sich in der Gründungsphase befindet, riskiert von Beginn an Abmahnungen durch Mitbewerber.
Was macht das Impressum der UG anders als bei GmbH oder Einzelunternehmen?
Die UG wird wie die GmbH ins Handelsregister Abteilung B eingetragen und muss deshalb neben Firma und Anschrift auch das zuständige Registergericht, die HRB-Nummer und die namentlich benannte Geschäftsführung im Impressum aufführen. Ein Einzelunternehmer kommt dagegen mit Name und Anschrift aus, ein reiner Rechtsformzusatz genügt hier nicht.
Eine Eigenheit der UG betrifft das Stammkapital: Da die Bareinlage bereits vor der Eintragung vollständig eingezahlt sein muss, Sacheinlagen also ausgeschlossen sind, ist die freiwillige Angabe des Stammkapitals im Impressum unproblematisch und erfordert, anders als bei manchen GmbH-Konstellationen mit ausstehenden Einlagen, keinen zusätzlichen Hinweis. Verpflichtend ist die Angabe des Stammkapitals im Impressum allerdings nicht.
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Typische Fehler bei UG-Impressen
Der häufigste Fehler ist die verkürzte Schreibweise UG ohne den Klammerzusatz haftungsbeschränkt, obwohl der vollständige Rechtsformzusatz gesetzlich vorgeschrieben ist. Fast ebenso oft fehlen Registergericht und HRB-Nummer, weil Gründerteams diese Angaben schlicht vergessen oder erst nach der Eintragung nachtragen wollen.
Ein weiterer klassischer Stolperstein ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Manche UGs tragen eine USt-IdNr ein, obwohl sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und noch gar keine besitzen, andere lassen eine tatsächlich vorhandene Nummer aus Unsicherheit weg. Ebenfalls verbreitet ist die Annahme, ein Coming-Soon-Platzhalter oder eine private Portfolio-Unterseite der UG brauche noch kein Impressum, dabei gilt die Pflicht ab dem ersten Onlinegang.
Häufige Fragen
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