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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für Autoren erstellen

Wer als Autor:in oder Selfpublisher eine eigene Website, einen Blog oder eine Verkaufsseite für die eigenen Bücher betreibt, gilt rechtlich fast immer als geschäftsmäßige Anbieterin oder geschäftsmäßiger Anbieter - egal ob nebenberuflich oder hauptberuflich geschrieben wird. Sobald Bücher vorgestellt, verlinkt oder verkauft werden, greift die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), ob bei Amazon KDP, BoD, epubli oder im eigenen Shop.

Die Besonderheit bei Selfpublishern: Viele schreiben unter Pseudonym, doch ins Impressum gehört der bürgerliche Name. Wer als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, gibt keine USt-IdNr. an, sollte den Status aber korrekt vermerken. Wer zudem regelmäßig über Schreibprozess oder Buchbranche bloggt, braucht oft eine inhaltlich verantwortliche Person. Hier stehen genau die Angaben, die für diese Situation wirklich zählen.

Pflichtangaben für Autoren

  • Vollständiger bürgerlicher Name, nicht nur Pseudonym
  • Ladungsfähige Postanschrift, kein Postfach
  • E-Mail-Adresse für direkte Kontaktaufnahme
  • Kleinunternehmerhinweis statt USt-IdNr. nach § 19 UStG
  • Pseudonym optional als Zusatz nennen
  • Verantwortliche Person bei redaktionellen Blog-Inhalten

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Brauche ich als Autor:in oder Selfpublisher überhaupt ein Impressum?

Ein Impressum ist Pflicht, sobald eine Website geschäftsmäßig betrieben wird - und das trifft auf Autor:innen und Selfpublisher fast immer zu. Entscheidend ist nicht, ob direkt verkauft wird, sondern ob die Seite dem eigenen Werk dient: Ein Blog, der Bücher vorstellt, auf Verkaufsplattformen verlinkt oder als Autorenprofil dient, gilt als geschäftsmäßiges Angebot im Sinn von § 5 DDG.

Nur rein private Seiten ohne jeden Bezug zur eigenen Autorentätigkeit sind ausgenommen - für die meisten Autor:innenwebsites trifft das nicht zu. Auch Instagram-, TikTok- oder Facebook-Profile, die zur Vermarktung der eigenen Bücher genutzt werden, brauchen einen Impressum-Link, etwa in der Bio oder im Kanal-Info-Bereich.

Pseudonym, Kleingewerbe und Steuerstatus: Was ins Impressum gehört

Wer unter einem Pseudonym veröffentlicht, muss trotzdem den echten bürgerlichen Namen im Impressum nennen - das Pseudonym kann zusätzlich aufgeführt werden, ersetzt den Klarnamen aber nicht. Bei der Anschrift zählt nur eine ladungsfähige Postanschrift, ein Postfach reicht nicht aus.

Steuerlich meldet sich die Mehrheit der Selfpublisher als Freiberufler:in mit schriftstellerischer Tätigkeit oder über ein Kleingewerbe an. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, gibt keine USt-IdNr. an, sollte aber im Impressum kurz auf die Steuerbefreiung hinweisen. Wer regulär Umsatzsteuer abführt, nennt stattdessen Steuernummer oder USt-IdNr. Wer zudem auf dem Blog regelmäßig eigene Meinungen, Rezensionen oder Fachbeiträge veröffentlicht, braucht laut Medienstaatsvertrag zusätzlich eine inhaltlich verantwortliche Person mit vollständiger Anschrift.

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Typische Fehler von Autor:innen im Impressum

Der häufigste Fehler ist, ausschließlich den Autorennamen statt des bürgerlichen Namens anzugeben - das macht das Impressum unwirksam. Ebenso häufig fehlt das Impressum komplett auf separaten Landingpages, etwa für Newsletter-Anmeldungen oder einzelne Buchankündigungen, obwohl diese rechtlich wie eigenständige Angebote behandelt werden.

Ein weiterer Klassiker: Viele Autor:innen kopieren veraltete Muster-Impressen aus dem Netz. Die Überschrift 'Angaben gemäß § 5 TMG' ist so ein Fall - die korrekte Rechtsgrundlage heißt inzwischen § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Auch fehlt oft die verantwortliche Person für redaktionelle Blog-Inhalte, obwohl regelmäßig über Schreibprozess oder Buchbranche berichtet wird.

Häufige Fragen

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