Impressum für App erstellen
Sobald du deine App nicht rein privat, sondern geschäftsmäßig anbietest, gilt für dich die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das seit dem 14. Mai 2024 den früheren § 5 TMG abgelöst hat. Das trifft ausdrücklich auch auf kostenlose Apps zu: Nicht der Preis ist entscheidend, sondern die kommerzielle Absicht dahinter – etwa eingeblendete Werbung, In-App-Käufe, Abos, die Erhebung von Nutzerdaten oder schlicht ein Unternehmen als Anbieter.\n\nDie Besonderheit bei Apps liegt in den zwei Ebenen, die zusammengehören. Zum einen die Anbieterkennzeichnung im Store-Eintrag bei Apple App Store und Google Play, zum anderen ein erreichbares Impressum aus der laufenden App heraus – direkt in der App oder über einen Link auf deine Website. Wir zeigen dir, welche Angaben nach § 5 DDG hineingehören und wie du sie an beiden Stellen sauber unterbringst, ohne dass Nutzer lange suchen müssen.
Pflichtangaben für App
- Vollständiger Name bzw. Firma und Rechtsform des App-Anbieters
- Ladungsfähige Anschrift, also eine echte Adresse und kein Postfach
- E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg wie Telefon
- Handelsregister und Registernummer bei eingetragenen Unternehmen
- USt-IdNr nur, wenn vorhanden – Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben keine an
- Anbieterkennzeichnung im Store-Eintrag von App Store und Google Play ausfüllen
- Klar beschrifteter Impressum-Link in der App selbst oder auf der verknüpften Website
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Brauche ich für meine App überhaupt ein Impressum?
Entscheidend ist nicht, ob du deine App verkaufst, sondern ob du sie geschäftsmäßig anbietest. Eine rein private Bastel-App ohne jede Außenwirkung bleibt frei. Sobald deine App aber Werbung einblendet, In-App-Käufe oder Abos anbietet, Nutzerdaten für kommerzielle Zwecke erhebt oder ein Unternehmen dahintersteht, gilt sie als geschäftsmäßiges Telemedium und fällt unter die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Das gilt genauso für kostenlose Apps, denn maßgeblich ist die geschäftliche Absicht und nicht der Kaufpreis. Auch wer die App nur als Nebenprojekt betreibt oder über einen einzelnen Entwickler-Account veröffentlicht, kommt an einem vollständigen Impressum nicht vorbei.
Store-Eintrag und In-App: zwei Orte, ein Ziel
Für Apps gibt es zwei Ebenen, die zusammengehören. Zum einen die Anbieterangaben im Store-Eintrag selbst: Sowohl im Apple App Store als auch bei Google Play gibt es Felder für Anbieter, Adresse und Kontakt, die du vollständig ausfüllen musst. Zum anderen das eigentliche Impressum mit allen Pflichtangaben nach § 5 DDG, das aus der laufenden App heraus unmittelbar erreichbar sein muss.
In der Praxis setzt du das über einen klar mit „Impressum" beschrifteten Menüpunkt um, etwa in den Einstellungen, im Info- oder Über-uns-Bereich oder im Seitenmenü. Der Weg dorthin sollte ohne langes Suchen und über möglichst wenige Schritte funktionieren. Ein Link auf die Impressum-Seite deiner Website ist zulässig, sofern er direkt in der App sitzt und die Zielseite ohne Umwege lädt.
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Typische Fehler beim App-Impressum
Der häufigste Fehler ist ein Impressum, das nur auf der Website steht, während die App selbst keinen erreichbaren Hinweis darauf enthält. Ebenso verbreitet sind ein Postfach statt der ladungsfähigen Anschrift und die Angabe einer USt-IdNr, obwohl die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG genutzt wird und deshalb gar keine anzugeben ist.
Veraltete Vorlagen sorgen für zwei weitere Klassiker: der Verweis auf den alten § 5 TMG statt auf das seit Mai 2024 geltende § 5 DDG und ein Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung. Diese Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, der Hinweis darauf gehört nicht mehr ins Impressum. Wird zusätzlich das Anbieterfeld im Store leer gelassen, kann schon das zu Beanstandungen führen.
Häufige Fragen
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