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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für Restaurant & Gastronomie erstellen

Deine Restaurant-Website ist geschäftsmäßig – also brauchst du ein Impressum. Seit dem 14.05.2024 steht diese Pflicht in § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), das den früheren § 5 TMG abgelöst hat. Ob Speisekarte, Reservierungsformular oder Online-Bestellung: Sobald deine Seite über die reine Privatnutzung hinausgeht, muss ein vollständiges Impressum leicht erkennbar und ständig erreichbar sein.

Für die Gastronomie kommt es auf ein paar Details an, die viele Standard-Generatoren übersehen: die richtige Rechtsform (Einzelunternehmen bzw. Gewerbe gegenüber GmbH oder UG), die zuständige Behörde bei erlaubnispflichtigem Ausschank und – falls du lieferst – zusätzliche Pflichtinfos für den Online-Verkauf. Dieser Generator führt dich Schritt für Schritt durch genau diese Angaben.

Pflichtangaben für Restaurant & Gastronomie

  • Vollständiger Vor- und Nachname des Inhabers – bei GmbH oder UG der Firmenname laut Handelsregister mit allen vertretungsberechtigten Geschäftsführern
  • Ladungsfähige Anschrift des Betriebs: echte Straße und Hausnummer, kein Postfach
  • Schnelle Kontaktmöglichkeit: Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Rechtsform und Registereintrag (Registergericht + HRB-Nummer bei GmbH/UG); beim Einzelunternehmen genügt die Gewerbeanmeldung ohne Registerangabe
  • USt-IdNr nach § 27a UStG, falls vorhanden – Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben keine an (die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigem Betrieb, z. B. Gaststättenerlaubnis/Konzession für Alkoholausschank
  • Bei Lieferdienst mit Online-Bestellung: zusätzliche Verbraucherinfos wie Gesamtpreise inkl. MwSt sowie Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung

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Gewerbe oder GmbH: Das gehört ins Impressum

Führst du dein Restaurant als Einzelunternehmen oder angemeldetes Gewerbe, nennst du deinen vollständigen Vor- und Nachnamen als Inhaber, die ladungsfähige Anschrift des Betriebs sowie Telefon und E-Mail. Ein Postfach reicht nicht – verlangt ist eine echte Adresse mit Straße und Hausnummer, unter der du erreichbar bist.

Betreibst du das Lokal als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), kommen die Firmenbezeichnung laut Handelsregister, die Rechtsform, alle vertretungsberechtigten Geschäftsführer sowie Registergericht und HRB-Nummer dazu. Eine USt-IdNr gibst du an, wenn dir eine erteilt wurde; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG hast du in der Regel keine und lässt dieses Feld einfach frei.

Speisekarte, Reservierung & Konzession

Wenn dein Betrieb einer behördlichen Zulassung bedarf – etwa einer Gaststättenerlaubnis für den Ausschank von Alkohol – musst du nach § 5 DDG die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Das ist meist das Ordnungs- oder Gewerbeamt beziehungsweise die Gaststättenbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises. Reine Speiselokale ohne erlaubnispflichtigen Ausschank brauchen diese Angabe in der Regel nicht.

Speisekarte und Reservierungsformular ändern nichts an den Impressumspflichten, lösen aber weitere Informationspflichten aus: Bei Online-Reservierungen mit personenbezogenen Daten brauchst du eine Datenschutzerklärung, und für die Speisekarte gelten Kennzeichnungspflichten für Allergene und Zusatzstoffe. Diese Angaben gehören nicht ins Impressum, sollten auf der Seite aber vorhanden sein.

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Lieferdienst & Onlineshop: mehr als nur das Impressum

Sobald Gäste online bestellen und bezahlen, wird deine Seite zum Onlineshop – und das Impressum allein genügt nicht mehr. Zusätzlich zu den Pflichtangaben nach § 5 DDG brauchst du klar sichtbare Verbraucherinformationen: Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer, Liefer- und Versandkosten, Angaben zu Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie die Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung der angebotenen Speisen.

Den früher üblichen Link zur EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) brauchst du nicht mehr: Die Plattform wurde am 20.07.2025 abgeschaltet, der Verweis entfällt ersatzlos und sollte aus bestehenden Impressen entfernt werden. Für frisch zubereitete oder schnell verderbliche Speisen besteht zudem in der Regel kein Widerrufsrecht – halte trotzdem transparente Storno- und Bestellbedingungen passend zu deinem Ablauf bereit.

Häufige Fragen

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