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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für Link-in-Bio-Seiten erstellen

Eine Link-in-Bio-Seite bündelt alle wichtigen Links an einem Ort – der Klassiker ist Linktree, aber auch Tools wie promolinks.de oder eine eigene kleine Landingpage erfüllen denselben Zweck. Weil in der Bio von Instagram, TikTok & Co. nur ein einziger Link Platz hat, führt dieser meist auf genau so eine Sammelseite. Sobald du darüber aber Produkte, Affiliate-Links, Kooperationen oder dein eigenes Angebot bewirbst, wird aus der harmlos wirkenden Linkliste ein geschäftsmäßiges Telemedium – und damit greift die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Viele Creator übersehen das, weil sich eine Bio-Link-Seite nicht wie eine echte Website anfühlt. Rechtlich macht das jedoch keinen Unterschied: Entscheidend ist nicht die Technik, sondern ob die Seite geschäftlichen Zwecken dient. Das Impressum muss dabei direkt von der Link-in-Bio-Seite aus leicht erkennbar und mit wenigen Klicks erreichbar sein – ein Impressum, das nur irgendwo auf einer anderen Website liegt, genügt nicht ohne Weiteres. Diese Seite zeigt dir, wann die Pflicht greift, wie du das Impressum in Linktree & Co. einbindest und wie du dabei deine Privatadresse schützt.

Pflichtangaben für Link-in-Bio (Linktree & Co.)

  • Vollständiger Vor- und Nachname bzw. Firma des Betreibers
  • Ladungsfähige Anschrift – ein Postfach genügt nicht
  • E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme
  • Ein klar mit „Impressum“ beschrifteter Eintrag oder Link auf der Bio-Seite
  • USt-IdNr., falls vorhanden – sonst Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
  • Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV bei journalistisch-redaktionellen Inhalten
  • Dauerhaft und mit maximal zwei Klicks erreichbar

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Braucht meine Link-in-Bio-Seite ein Impressum?

Sobald du deine Link-in-Bio-Seite geschäftsmäßig nutzt, lautet die Antwort Ja. Geschäftsmäßig handelst du bereits, wenn du dort Affiliate-Links teilst, auf deinen Onlineshop oder Buchungskalender verlinkst, bezahlte Kooperationen bewirbst, eigene Produkte, Coachings oder Merchandise verkaufst oder Rabattcodes weitergibst. Auch der Link zu einem monetarisierten Kanal oder einer Landingpage macht die Sammelseite zu einem geschäftsmäßigen Telemedium im Sinne des § 5 DDG. Auf die Zahl deiner Follower kommt es dabei nicht an.

Frei von der Pflicht bleibst du nur, solange die Seite rein privat ist – also ausschließlich private Links ohne jeden kommerziellen oder werblichen Bezug enthält. Diese Grenze ist in der Praxis aber schnell überschritten, und Gerichte legen den Begriff geschäftsmäßig eher weit aus. Im Zweifel ist ein Impressum die sichere Wahl, denn der Aufwand ist gering und das Abmahnrisiko real. Sinnvoll ist, das Impressum direkt beim Anlegen der Bio-Seite mit einzubinden, statt es später nachzuholen.

Impressum in Linktree, promolinks & Co. einbinden

Das Gesetz verlangt, dass die Anbieterkennzeichnung leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist – in der Praxis mit maximal zwei Klicks. Bei einer Link-in-Bio-Seite setzt du dazu am besten einen eigenen, eindeutig mit „Impressum“ beschrifteten Eintrag, der direkt auf deine vollständige Anbieterkennzeichnung führt. Manche Tools bieten dafür ein spezielles Impressum- oder Footer-Feld an; ist keins vorhanden, legst du den Impressum-Link einfach als eigenen Button möglichst weit oben an. Wichtig ist, dass der Weg ohne Umwege über Werbeseiten oder ein allgemeines Kontaktformular zu den vollständigen Angaben führt.

Ein Link, der lediglich auf deine allgemeine Startseite oder einen vagen Menüpunkt wie „Mehr Infos“ zeigt, genügt nicht. Wenn du das Impressum auf eine externe Seite auslagerst, muss diese unmittelbar die komplette Anbieterkennzeichnung enthalten. Prüfe die Erreichbarkeit zusätzlich in der mobilen Ansicht, da die meisten Besucher über das Smartphone kommen. Nutzt du dieselbe Bio-Seite für mehrere Kanäle, reicht ein Impressum, solange es von jedem verlinkten Auftritt aus erreichbar ist.

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Typische Fehler und wie du deine Privatadresse schützt

Der häufigste Fehler ist, das Impressum nur auf der eigentlichen Website zu hinterlegen und die Link-in-Bio-Seite selbst außen vor zu lassen – dort gilt die Pflicht jedoch eigenständig. Ebenso problematisch sind ein vager oder toter Impressum-Link, ein Impressum, das in einem Story-Highlight versteckt ist, oder das komplette Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift. Wer einen reglementierten Beruf ausübt oder regelmäßig redaktionelle Inhalte veröffentlicht, vergisst zudem oft die zusätzlichen Pflichtangaben.

Besonders sensibel ist die Adresse: Verlangt wird eine ladungsfähige Anschrift, unter der du postalisch erreichbar bist – ein Postfach reicht nicht. Wer von zu Hause aus arbeitet, müsste damit die private Wohnadresse angeben, die auf einer öffentlich verlinkten Bio-Seite für jede und jeden sichtbar wäre. Um das zu vermeiden, kannst du eine ladungsfähige Geschäftsadresse nutzen und so deine Wohnadresse aus dem Impressum heraushalten, ohne die Pflichtangaben zu verletzen.

Häufige Fragen

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