Direkt zum Inhalt
impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für Influencer erstellen

Ein Influencer-Dasein sieht nach Privatleben aus, ist rechtlich aber fast immer ein Geschäft: Sobald du bezahlte Kooperationen eingehst, Affiliate-Links teilst, Rabattcodes weitergibst oder für Marken postest, giltst du als Anbieter eines geschäftsmäßigen Telemediums und brauchst ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Entscheidend ist dabei nicht die Zahl deiner Follower, sondern die Absicht, mit dem Account Einnahmen zu erzielen – ein einziger gesponserter Beitrag oder ein Affiliate-Link in der Bio genügt. Selbst kostenlose Produktpakete (PR-Samples), über die du im Gegenzug berichtest, gelten als geldwerte Gegenleistung und machen deinen Auftritt geschäftsmäßig. Auch wer nebenberuflich und mit kleiner Reichweite startet, fällt damit unter die Impressumspflicht.

Die eigentliche Schwierigkeit für Influencer liegt weniger im Ob als im Wo und Wie: Instagram, TikTok und YouTube bieten kein eigenes Impressum-Feld, trotzdem muss die Anbieterkennzeichnung auf jedem geschäftlich genutzten Profil leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. In der Praxis löst du das über einen klar beschrifteten Link in der Bio, der auf eine eigene Impressum-Seite führt. Zwei weitere Punkte werden regelmäßig verwechselt oder übersehen: Die Werbekennzeichnung nach § 6 DDG und dem UWG ist etwas völlig anderes als das Impressum, und die verlangte ladungsfähige Anschrift landet ohne Vorsorge als deine private Wohnadresse öffentlich sichtbar vor einem Millionenpublikum. Dieser Ratgeber zeigt dir, wann die Pflicht greift, wie du sie auf jedem Kanal sauber umsetzt und wie du dabei deine Privatsphäre schützt.

Pflichtangaben für Influencer

  • Vollständiger Vor- und Nachname als Klarname, nicht nur der Handle oder Künstlername
  • Ladungsfähige Anschrift, unter der Post zugestellt werden kann – kein Postfach
  • E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme
  • Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung statt USt-IdNr., bei Regelbesteuerung die USt-IdNr.
  • Klar als „Impressum“ beschrifteter Link in der Bio jedes genutzten Profils
  • Rechtsform und Handelsregisternummer, falls ein eingetragenes Unternehmen dahintersteht
  • Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV bei journalistisch-redaktionellen Inhalten

Kostenloser Generator

Dein Impressum für Influencer

Beantworte ein paar Fragen und erhalte dein fertiges Impressum zum Herauskopieren – in wenigen Minuten, komplett gratis.

  • 100 % kostenlos
  • Nach § 5 DDG (2026)
  • Zum Kopieren
Impressum für Influencer erstellen

Brauche ich als Influencer überhaupt ein Impressum?

Ja – in den allermeisten Fällen. Die Impressumspflicht knüpft nicht an eine bestimmte Reichweite oder Follower-Zahl an, sondern an die geschäftsmäßige Nutzung des Accounts. Geschäftsmäßig handelst du bereits, wenn du bezahlte Kooperationen umsetzt, Produkte im Affiliate-Modell empfiehlst, Rabattcodes teilst, eigene Produkte oder Coachings verkaufst oder Einnahmen über Plattform-Funktionen wie das YouTube-Partnerprogramm erzielst. Auch kostenlos zugeschickte Produkte, über die du im Gegenzug berichtest, zählen als Gegenleistung und begründen den geschäftlichen Charakter. Ein Nano- oder Micro-Influencer mit wenigen Tausend Followern unterliegt damit denselben Pflichten wie ein reichweitenstarker Account.

Frei von der Pflicht bleibst du nur, solange du wirklich rein privat postest – ohne Werbung, ohne Verkäufe, ohne Kooperationen und ohne jede Einnahmeabsicht. Diese Grenze ist in der Creator-Praxis allerdings schnell überschritten, und Gerichte legen den Begriff „geschäftsmäßig“ eher weit aus. Die meisten Influencer:innen starten als Einzelunternehmer:in oder nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG; an der Impressumspflicht ändert die Rechtsform nichts, sie beeinflusst nur, welche Angaben konkret hineingehören. Sinnvoll ist deshalb, das Impressum schon vor der ersten bezahlten Kampagne einzurichten, statt es später unter Zeitdruck nachzuholen.

Impressum bei Instagram, TikTok und YouTube einbinden

Das Gesetz verlangt, dass die Anbieterkennzeichnung leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist – üblicherweise mit maximal zwei Klicks. Da Instagram und TikTok in der Bio nur einen einzigen klickbaren Link zulassen, führst du diesen entweder direkt auf eine eigene Impressum-Seite oder auf ein Link-in-Bio-Verzeichnis, in dem der Eintrag eindeutig mit „Impressum“ beschriftet und weit oben platziert ist. Wichtig ist, dass Besucher ohne Umwege über Werbeseiten oder allgemeine Kontaktformulare zu den vollständigen Angaben gelangen. Ein Story-Highlight oder eine zeitlich begrenzte Story erfüllt die Anforderung nicht, weil solche Inhalte leicht übersehen werden oder nach 24 Stunden verschwinden.

YouTube ist etwas komfortabler: Dort lässt sich im Kanal-Bereich ein eigener Link ausdrücklich als Impressum kennzeichnen, der dann im Über-Tab erscheint. Entscheidend ist, dass du das Impressum auf jedem geschäftlich genutzten Kanal getrennt hinterlegst – wer auf Instagram, TikTok und YouTube aktiv ist, braucht die Angabe dreimal, jeweils an der plattformüblichen Stelle. Am einfachsten pflegst du eine einzige zentrale Impressum-Seite und verlinkst sie überall hin, so bleiben die Angaben bei einem Umzug oder einer Namensänderung mit einer einzigen Aktualisierung aktuell. Prüfe die Erreichbarkeit zusätzlich in der mobilen App und in der Desktop-Ansicht, da die Plattformen Profillinks je nach Endgerät unterschiedlich darstellen.

Impressum für Influencer gefällig?

Kostenlos nach § 5 DDG – in wenigen Minuten zum Herauskopieren.

Impressum für Influencer erstellen

Werbekennzeichnung und Privatadresse: die zwei größten Stolperfallen

Das Impressum und die Werbekennzeichnung sind zwei völlig getrennte Pflichten, die immer wieder verwechselt werden. Das Impressum nach § 5 DDG beantwortet die Frage, wer hinter dem Account steht; die Werbekennzeichnung nach § 6 DDG und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sorgt dafür, dass bezahlte oder anderweitig vergütete Inhalte klar als Werbung erkennbar sind. Ein sauberes Impressum ersetzt also nicht die Kennzeichnung eines gesponserten Beitrags mit „Werbung“ oder „Anzeige“ – und umgekehrt. Beide Anforderungen musst du parallel erfüllen, denn sie schützen unterschiedliche Interessen und werden auch unabhängig voneinander abgemahnt.

Der zweite empfindliche Punkt ist die Adresse: Das Gesetz verlangt eine ladungsfähige Anschrift, unter der du postalisch erreichbar bist – ein Postfach genügt nicht. Wer von zu Hause aus arbeitet, müsste damit seine private Wohnadresse angeben, die dann für ein Millionenpublikum dauerhaft öffentlich sichtbar ist. Um das zu vermeiden, kannst du eine ladungsfähige Geschäftsadresse nutzen, die Zustellungen tatsächlich annimmt und an dich weiterleitet; die eigene Wohnung bleibt so aus dem öffentlichen Impressum heraus. Wichtig ist nur, dass unter der angegebenen Adresse rechtlich wirksam zugestellt werden kann, sonst ist die Anforderung nicht erfüllt.

Häufige Fragen

Kostenloser Generator

Dein Impressum für Influencer

Beantworte ein paar Fragen und erhalte dein fertiges Impressum zum Herauskopieren – in wenigen Minuten, komplett gratis.

  • 100 % kostenlos
  • Nach § 5 DDG (2026)
  • Zum Kopieren
Impressum für Influencer erstellen