OS-Plattform abgeschaltet: Link raus aus dem Impressum
Aktualisiert am 01. Juli 2026
Seit dem 20. Juli 2025 ist die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) endgültig abgeschaltet. Der Link auf ec.europa.eu/consumers/odr, der in nahezu jedem deutschen Impressum stand, führt seitdem ins Leere. Wer die Zeile noch nicht entfernt hat, verweist Besucher auf einen toten Verweis und riskiert damit ein veraltetes, fehlerhaftes Impressum. Das mag nach einer Kleinigkeit klingen, ist aber genau die Art von Detail, die bei einer Prüfung oder einer Abmahnung auffällt. Dieser Beitrag zeigt, was hinter der Abschaltung steckt, warum der Link jetzt raus muss, welche Angaben 2026 tatsächlich noch Pflicht sind und wie die Aktualisierung in wenigen Minuten gelingt.
Was mit der OS-Plattform passiert ist
Die Europäische Kommission hatte die OS-Plattform 2016 auf Grundlage der ODR-Verordnung eingerichtet, um Verbrauchern und Online-Händlern eine neutrale Anlaufstelle für außergerichtliche Streitbeilegung zu bieten. In der Praxis wurde das Angebot kaum genutzt, die meisten Beschwerden landeten ohnehin direkt beim Händler oder bei nationalen Schlichtungsstellen. Die Kommission zog daraus die Konsequenz und stellte den Betrieb der Plattform am 20. Juli 2025 endgültig ein. Seitdem existiert weder die Website noch die dahinterliegende Infrastruktur, ein Link darauf führt zu einer Fehlermeldung, nicht zu einer funktionierenden Schlichtungsstelle. Die frühere Informationspflicht, auf die Plattform hinzuweisen, ist mit der Abschaltung gegenstandslos geworden. Sie muss deshalb komplett aus dem Impressum verschwinden, nicht nur aktualisiert oder durch eine neue Adresse ersetzt werden.
Warum ein veralteter Link zum echten Problem wird
Das Impressum folgt klaren gesetzlichen Vorgaben und ist keine Kür. Seit Mai 2024 regelt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) die Anbieterkennzeichnung für geschäftsmäßige Telemedien in Deutschland und hat damit den bis dahin geltenden § 5 TMG abgelöst. Das DDG verlangt unter anderem, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Ein Link, der ins Leere führt, erfüllt diesen Maßstab nicht mehr, er ist zwar sichtbar, aber funktional wertlos und vermittelt die falsche Tatsache, es gäbe die Plattform noch. Genau solche veralteten Formulierungen werden von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden und spezialisierten Kanzleien regelmäßig systematisch geprüft, weil sie sich leicht automatisiert auffinden lassen. Das bedeutet nicht automatisch eine Abmahnung, macht das Impressum aber angreifbar und schafft ein Risiko, das sich mit wenigen Handgriffen beseitigen lässt.
Was 2026 tatsächlich ins Impressum gehört
Ohne den Verweis auf die OS-Plattform bleibt ein schlankeres, aber weiterhin verbindliches Set an Pflichtangaben nach § 5 DDG. Dazu zählen der vollständige Name beziehungsweise die Firmenbezeichnung mit Rechtsform, die ladungsfähige Anschrift, Kontaktmöglichkeiten mit E-Mail-Adresse und einer Angabe, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme erlaubt, sowie bei Kapitalgesellschaften die Vertretungsberechtigten. Wer im Handelsregister eingetragen ist, nennt Registergericht und Registernummer. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehört nur ins Impressum, wenn sie tatsächlich vorhanden ist. Kleinunternehmer nach § 19 UStG verfügen in der Regel über keine USt-IdNr und lassen dieses Feld schlicht weg, statt eine nicht vorhandene Nummer zu erfinden oder die Zeile umständlich zu kommentieren. Wer einem reglementierten Beruf nachgeht, ergänzt Berufsbezeichnung, zuständige Kammer und verliehene Staatsbezeichnung. Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten kommt die Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen hinzu. Der Verweis auf die OS-Plattform taucht in dieser Liste nicht mehr auf, weil die zugrundeliegende Informationspflicht mit der Abschaltung entfallen ist.
So aktualisieren Sie Ihr Impressum in wenigen Schritten
Der erste Schritt ist die Suche im eigenen Quelltext oder Content-Management-System nach Begriffen wie OS-Plattform, Online-Streitbeilegung oder der Adresse ec.europa.eu/consumers/odr. Jede Fundstelle wird ersatzlos gestrichen, inklusive des oft mitgeführten Hyperlinks und etwaiger Symbole. Anschließend lohnt ein Blick auf die restlichen Angaben, etwa ob Anschrift, Handelsregisternummer und Vertretungsberechtigte noch stimmen oder sich seit der letzten Prüfung Details geändert haben. Wer sein Impressum ursprünglich über einen Generator erstellt hat, sollte prüfen, ob der Anbieter die Vorlage bereits angepasst hat, und den aktuellen Text neu einfügen, statt sich auf eine automatische Aktualisierung zu verlassen. Zum Schluss empfiehlt sich ein kurzer Funktionstest: Impressum-Seite aufrufen, Darstellung und Verlinkung von Startseite und Footer prüfen und das Datum der letzten Änderung intern notieren. Diese Routine kostet wenige Minuten, entfernt aber ein unnötiges Risiko dauerhaft aus dem Auftritt.
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