Impressum für YouTube-Kanäle erstellen
Ein YouTube-Kanal wirkt privat, ist rechtlich aber oft ein Geschäftsmodell: Werbeeinnahmen über das YouTube-Partnerprogramm, Kanalmitgliedschaften, Super Thanks, Affiliate-Links in der Videobeschreibung oder ein einziger Kooperationshinweis reichen aus, damit ein Kanal als geschäftsmäßiges Telemedium im Sinne von § 5 DDG gilt. Ab diesem Punkt ist ein vollständiges Impressum Pflicht, unabhängig davon, wie viele Abonnenten der Kanal hat oder ob hauptberuflich oder nebenbei produziert wird.
Besonders bei YouTube kommt hinzu, dass der echte Name hinter dem Kanalnamen stehen muss, die Angaben an einer leicht auffindbaren Stelle im Kanal hinterlegt werden müssen und Kanäle mit Nachrichten- oder Meinungsinhalten zusätzlich einen presserechtlich Verantwortlichen benötigen. Wer diese Besonderheiten kennt, vermeidet Abmahnungen und wirkt gegenüber Zuschauern, Kooperationspartnern und der Plattform selbst gleichermaßen seriös.
Pflichtangaben für YouTube-Kanal
- Vor- und Nachname als Klarname, nicht nur Kanalname
- Ladungsfähige Postanschrift, kein Postfach
- E-Mail-Adresse für schnelle Kontaktaufnahme
- Telefonnummer oder alternative schnelle Kontaktmöglichkeit
- Bei journalistisch-redaktionellen Kanälen: Verantwortlicher nach § 18 MStV
- Handelsregisternummer, falls im Register eingetragen
- USt-IdNr., sofern vorhanden, nicht bei Kleinunternehmerregelung
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Brauche ich als YouTube-Kanal überhaupt ein Impressum?
Eine feste Abonnentenzahl oder ein Mindesteinkommen sind für die Impressumspflicht nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist, ob der Kanal geschäftsmäßig betrieben wird, was schon bei Werbeeinblendungen durch das Partnerprogramm, bezahlten Produktplatzierungen, einem verlinkten Merch-Shop oder Affiliate-Links der Fall ist. Auch ein Kanal, der offiziell als Hobby geführt wird, aber regelmäßig Marken erwähnt oder Rabattcodes teilt, fällt unter diese Regel.
Nur wer ausschließlich privat, ohne jede Verlinkung, ohne Kooperationen und ohne wiederkehrende Werbeabsicht Videos hochlädt, bewegt sich in einer echten Grauzone. Da diese Grenze in der Praxis schnell überschritten ist und Gerichte im Zweifel eher großzügig auslegen, empfiehlt es sich, ein Impressum von Anfang an bereitzuhalten, statt es erst bei den ersten Werbeeinnahmen nachzuholen.
Wo und wie das Impressum auf YouTube sichtbar wird
YouTube stellt im Studio unter Anpassung, Grundlegende Informationen einen eigenen Bereich für Links bereit, in dem sich ein Eintrag ausdrücklich als Impressum kennzeichnen und verlinken lässt. Dieser erscheint dann im Über-Tab des Kanals und ist über die Kanalinfo mit maximal zwei Klicks erreichbar, wie es die Anbieterkennzeichnung verlangt.
Da viele Zuschauer den Über-Tab nie öffnen, sondern direkt über einzelne Videos, Shorts oder Livestreams auf den Kanal stoßen, lohnt sich zusätzlich ein Hinweis samt Link in der Videobeschreibung oder im Kanal-Banner. Bei Livestreams mit Chat-Funktion bietet sich außerdem ein angepinnter Kommentar mit dem Link an.
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Typische Fehler bei YouTube-Impressen
Am häufigsten fehlt der bürgerliche Name, weil nur der Kanalname oder ein Künstlername angegeben wird, der allein für die Identifizierung nicht ausreicht. Ebenso verbreitet ist eine E-Mail-Adresse ohne zweite Kontaktmöglichkeit, obwohl eine schnelle elektronische Erreichbarkeit über einen reinen Postweg hinaus vorausgesetzt wird.
Ein weiterer Klassiker: Kanäle, die zu Nachrichten, Politik oder aktuellen Ereignissen kommentieren, vergessen den presserechtlich Verantwortlichen nach dem Medienstaatsvertrag zu benennen. Und wer aus einem früheren Hobbyprojekt heraus plötzlich monetarisiert, lässt das Impressum oft schlicht vergessen nachzutragen, obwohl sich der rechtliche Status des Kanals in diesem Moment ändert.
Häufige Fragen
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