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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für Facebook-Seiten erstellen

Facebook-Seiten sind für viele Unternehmen, Selbstständige und Vereine die Eingangstür zu Kunden und Community – und genau deshalb unterliegen sie denselben rechtlichen Spielregeln wie eine eigene Website. Sobald eine Seite nicht rein privaten Zwecken dient, sondern Produkte, Dienstleistungen oder eine unternehmerische Tätigkeit sichtbar macht, greift die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – unabhängig davon, ob die Seite auf einer eigenen Domain oder ausschließlich innerhalb von Facebook betrieben wird.

Das Besondere an Facebook-Seiten: Es gibt keine klassische Unterseite „Impressum" wie auf einer Website, sondern nur den Info-Bereich, Beiträge und externe Links als Möglichkeiten. Wer hier nicht sauber arbeitet, riskiert Abmahnungen wegen fehlender oder schwer auffindbarer Angaben. Mit den richtigen Pflichtangaben an der richtigen Stelle lässt sich das Risiko jedoch mit wenig Aufwand vollständig vermeiden.

Pflichtangaben für Facebook-Seite

  • Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift des Betreibers
  • E-Mail-Adresse für schnelle elektronische Kontaktaufnahme
  • Rechtsform, vertretungsberechtigte Person und Handelsregisternummer bei Unternehmen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden und nicht Kleinunternehmer
  • Vollständige Angaben direkt im Info-Bereich der Seite
  • Verantwortlicher nach Medienstaatsvertrag bei redaktionellen Beiträgen

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Impressum für Facebook-Seite erstellen

Brauche ich als Facebook-Seite überhaupt ein Impressum?

Die Grenze verläuft nicht zwischen Firma und Privatperson, sondern zwischen privater und geschäftsmäßiger Nutzung. Eine Seite, auf der ausschließlich Familie und Freunde private Fotos teilen, braucht kein Impressum. Sobald jedoch ein Unternehmen, ein Freiberufler, ein Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit oder eine Einzelperson mit Werbekooperationen, Affiliate-Links oder einem verlinkten Onlineshop auftritt, gilt die Seite als geschäftsmäßiges Telemedium im Sinne von § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das seit Mai 2024 die frühere Regelung im Telemediengesetz abgelöst hat.

Auch reine Info- oder Marketingseiten ohne direkten Verkauf fallen darunter, wenn erkennbar ist, dass hinter der Seite eine unternehmerische Absicht steht. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, den die Seite bei Besuchern hinterlässt, nicht die Frage, ob tatsächlich schon etwas verkauft wurde.

Wo und wie das Impressum auf Facebook hingehört

Facebook stellt keine eigene Rubrik mit der Bezeichnung „Impressum" bereit, sondern den allgemeinen Info-Bereich der Seite mit Feldern für Kontaktdaten und einem zusätzlichen Textfeld. Dort lassen sich alle Pflichtangaben direkt eintragen, sodass sie unabhängig von Algorithmus, Chronik oder App-Version dauerhaft sichtbar bleiben. Wer stattdessen auf die eigene Website verlinkt, muss den Link eindeutig mit dem Wort „Impressum" beschriften und darf ihn nicht hinter mehreren Klicks oder in einem alten Beitrag verstecken.

Ein einzelner Post mit den Angaben reicht nicht aus, weil er in der Chronik nach unten wandert und damit nicht mehr unmittelbar erreichbar ist. Wichtig ist außerdem, die Darstellung sowohl in der mobilen App als auch in der Desktop-Ansicht zu prüfen, da Facebook Info-Felder je nach Endgerät unterschiedlich anzeigt.

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Typische Fehler bei Impressen auf Facebook-Seiten

Am häufigsten fehlt die ladungsfähige Anschrift, weil stattdessen nur ein Postfach oder gar keine Adresse hinterlegt ist – das erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Ein zweiter Klassiker ist die veraltete Kopie eines fremden Impressums, in der noch immer auf die frühere EU-Streitschlichtungsplattform verwiesen wird, obwohl diese Plattform im Juli 2025 abgeschaltet wurde und ein entsprechender Hinweis heute nicht mehr in ein aktuelles Impressum gehört.

Ebenfalls verbreitet ist die falsche Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch Kleinunternehmer, obwohl § 19 UStG diese gerade nicht vorsieht, sowie das Verlinken auf eine Website, deren Impressum-Unterseite selbst nicht mehr existiert oder erst nach mehreren Klicks auffindbar ist.

Häufige Fragen

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